Bezuschusschung Osteopathischer Behandlungen durch die AOK
Schon gewusst ?
Die AOK bezuschusst pro Kalenderjahr bis zu drei osteopathische Behandlungen mit je 50,- €.
Dazu muss die Behandlung medizinisch notwendig sein, sprich man braucht eine ärztliche Verordnung, die dann zusammen mit den Rechnungen eingereicht wird.
Also, wozu Geld verschenken ?
Schnell eine Verordnung besorgt und einen Termin vereinbart !!
Schnell eine Verordnung besorgt und einen Termin vereinbart !!
Auch viele andere Krankenkassen bezuschussen inzwischen ostheopathische Behandlungen.
(Alle Angaben ohne Gewähr. Zur Sicherheit auch immer noch mal bei der Krankenkasse nachfragen! )